Mitgliederreglement
Kletterverein Engelberg
1. Mitgliederkategorie
Der Verein führt aktuell die Kategorie der aktiven Mitglieder. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden über einen erziehungsberechtigten Elternteil angemeldet und sind beitragsfrei als Mitglieder dabei.
2. Beitrag und Gültigkeit
Der Jahresbeitrag beträgt CHF 50.– pro aktivem Mitglied. Das Vereinsjahr läuft von Juli bis 30. Juni. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein weiteres Vereinsjahr, sofern sie nicht bis zum 31. Mai schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand gekündigt wird.
3. Eigenverantwortung und Risiko
Die Mitglieder anerkennen, dass das Klettern, Bergsteigen und verwandte Aktivitäten mit inhärenten Risiken verbunden sind, die sich auch durch Sorgfalt nicht vollständig ausschliessen lassen. Jedes Mitglied übt diese Aktivitäten in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko aus und bringt die dafür erforderliche körperliche Eignung, Erfahrung und Sorgfalt mit.
4. Haftung des Vereins
Der Verein haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für leichte Fahrlässigkeit und für die typischen Risiken des Kletterns und Bergsports wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Versicherung
Jedes Mitglied ist selbst für eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung verantwortlich. Der Verein empfiehlt den Abschluss einer privaten Unfallversicherung, die alpine Risiken einschliesst.
6. Ordentliches Verhalten
Die Mitglieder halten sich an die Sicherheitsregeln der jeweiligen Anlagen (Kletterhalle, Berggebiet) und an die Weisungen der Organisatoren. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
7. Datenschutz
Die erhobenen Personendaten (inkl. Geburtsjahrgang angemeldeter Kinder/Jugendliche) werden ausschliesslich für Vereinszwecke verwendet, nicht an Dritte weitergegeben und nach Austritt gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Details regelt die separate Datenschutzerklärung.
8. Ausschluss und Beendigung
Ein Mitglied kann durch den Vorstand aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Die Mitgliedschaft endet zudem durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung des Vereins. Bereits geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet.
9. Schlussbestimmungen
Dieses Reglement ist ergänzend zu den Statuten des Vereins zu verstehen. Änderungen obliegen der Generalversammlung bzw. dem Vorstand, soweit die Statuten dies vorsehen.